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Kennzeichnung allergener Zutaten und Inhaltsstoffe
Ab 01. Juli 2012 müssen folgende Behandlungsmittel auf dem Etikett angegeben werden:
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die aus Ei gewonnene Klärungsmittel Lysozym und Albumin.
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Milch-(Casein)-Erzeugnisse, die als Klärungsmittel in Wein verwendet werden.
Fischgelatine und Hausenblase, die als Klärungsmittel in Wein und Bier verwendet
werden, werden dauerhaft von einer Deklarierungspflicht freigestellt.
Quelle:Deutsches Weininstitut GmbH Mainz, akutelles Weinrecht, Stand 23.09.11
Geschenkverpackungen der Firma Schumacher
Der neue Katalog ist da!!!
http://www.schumacher-packaging.com/uploads/media/Schumacher_Praesentverpackungen_Katalog_2011_2012_D.pdf
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